Die Stiftung Krebsregister Aargau erfüllt per Leistungsauftrag die dem Kanton nach Art. 32 Abs. 1 durch das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) zugewiesene Aufgabe, für den Kanton Aargau ein kantonales Krebsregister zu führen. Das Ziel der hiermit ausgelagerten öffentlichen Aufgabe ist gemäss Art. 2 KRG, die nötigen Datengrundlagen zu schaffen, um
die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten;
Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zu erarbeiten, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überprüfen;
die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren;
die Versorgungsplanung sowie die Forschung zu unterstützen.